Wie Baufirmen mit Nicht-Bauen Geld verdienen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt davor, einen Bauvertrag zu unterschreiben, wenn die Realisierbarkeit des Vorhabens nicht hundertprozentig gesichert ist. Hintergrund der Warnung sind mehrere Fälle, in denen Baufamilien trotz eines mündlich vereinbarten Geltungsvorbehaltes oder anderer Zusagen nicht ungeschoren aus dem Vertrag heraus kamen.

Sie mussten bis zu 10% der Bausumme als „Abstand“ für die Nichterfüllung des Vertrages bezahlen und verloren somit einen großen Teil ihrer Ersparnisse.
Manche Firmen scheinen ihre Kunden nur wegen der Abstandsforderung in einen Vertrag zu locken, obwohl sie bereits sehen, dass diese den Bau nicht bezahlen können. So stellte ein Verkäufer mündlich in Aussicht, dass der Vertrag vorbehaltlich des Zustandekommens der Finanzierung gelten solle. Nach der Unterschrift wollte er sich hieran nicht mehr erinnern.

In einem anderen Fall, von dem die Verbraucherschützer berichten, arbeitete ein Hausverkäufer mit einem Kreditvermittler zusammen. Der bot tatsächlich eine Finanzierung an, wenn auch mit einer so hohen monatlichen Belastung, dass die Baufamilie zurück schreckte. Sie konnte sich allerdings nicht mehr darauf berufen, die Finanzierung sei ihr unmöglich. Einem Bauherren hatte eine Baufirma ein Darlehen angeboten, mit dem er der Landeskreditbank Eigenmittel vortäuschen sollte, die Voraussetzung für die Landeswohnbauförderung sind.

Nach Vertragsabschluss wollte die Firma von dem versprochenen Darlehen nichts mehr wissen, der Bauherr erhielt keine Landesförderung und musste vom Bauvertrag zurücktreten – gegen Abstandzahlung. Den Betroffenen, die sich ohne gesicherte Finanzierung (oder ohne Bauplatz!) zur Unterschrift unter einen Bauvertrag locken oder drängen lassen, ist allerdings auch eine gewisse Leichtfertigkeit vorzuwerfen. Auf Verbraucher- und Fertighausausstellungen ist die Gefahr eines übereilten Vertragsabschlusses besonders groß.

Jedenfalls sollte man sich für eine gründliche Prüfung ausreichend Zeit nehmen. Vertrag und Leistungsbeschreibung sollte man vor Vertragsschluss fachlich und rechtlich prüfen lassen.

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