Neben der Abgeltungssteuer werden auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchsteuer auf Kapitalerträge fällig. Die Kirchsteuer beträgt je nach Bundesland acht bzw. Neun Prozent der Abgeltungssteuer. Dabei kann das Kirchenmitglied den Einbehalt der Kirchensteuer bereits beim Steuerabzug beantragen.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter