Die Kreditinstitute ziehen die neue Steuer mit der Gutschrift der Erträge ab. Das gilt auch für Kursgewinne. Beim Wertpapierverkauf wird die Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungskurs ermittelt und vom Gewinn die Abgeltungssteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Steuerpflicht für den Anleger ist in der Regel damit erledigt. Ausnahmen sind Wertpapiere, die im Ausland verwahrt werden. In diesem Fall müssen Kapitalerträge und Kursgewinne wie gewohnt in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.