Wie werden die Kosten erstattet?

Rechnungen für Arztbesuche müssen selbst beglichen werden. Dazu kann man entweder die erhaltene Rechnung vom Arzt direkt an den Versicherer weiterleiten. Dieser erstattet den Betrag dann auf das Konto. Danach kann man die Rechnung mit dem Arzt begleichen. Einige Versicherungen fordern jedoch einen Zahlungsbeleg. Hier muss der Privatpatient in Vorleistung treten und die Rechnung zunächst selbst begleichen.

Die Kosten für Medikamente müssen sofort in der Apotheke beglichen werden. Die Quittung kann bei der Versicherung eingereicht werden. Diese erstattet dann den Betrag.

Krankenhauskosten werden direkt zwischen Versicherung und Krankenhaus abgerechnet. Dafür besitzen privat Versicherte meist eine so genannte Klinik-Card.

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