Wie werden ältere Fahrzeuge besteuert?

Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 werden grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2012 weiter nach dem derzeit geltenden Kfz-Steuerrecht besteuert. Sie sollen ab 2013 in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Für PKW mit Zulassung zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 die befristet steuerfrei fahren wird nach Ablauf der Steuerfreistellung verglichen, welche Kfz-Steuerregelung günstiger ist.

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