Der Arbeitgeber erhält von der Arbeitsagentur 60 Prozent vom Gehalt der ausgefallenen Arbeitszeit (bzw. 67 Prozent, wenn der Angestellte Kinder hat). Dieses Kurzarbeitergeld zahlt der Chef seinem Angestellten mit dem Gehalt für die verbleibenden Arbeitsstunden aus. Kurzarbeitergeld kann bisher für maximal 18 Monate bezogen werden. Ab Juli 2009 beträgt die mögliche Bezugsdauer für Arbeitnehmer, die bis Ende 2009 auf Kurzarbeit umsteigen, 24 Monate.