Wie viel steht mir zu, wenn auch mein Partner Hartz IV-Empfänger ist?

Der Antragsteller allein oder auch eine Alleinerziehende hat einen Anspruch von 100 Prozent des Regelsatzes. Sobald jedoch ein volljähriger Partner mit in der Bedarfsgemeinschaft lebt, der ebenfalls Hartz IV-Empfänger ist, haben beide nur einen Anspruch auf 90 Prozent des Regelsatzes. Minderjährige Partner haben wie Kinder zwischen 14 und 25 Jahren nur einen Anspruch auf 80 Prozent des Regelsatzes.

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