Der Antrag auf Kindergeld ist immer schriftlich bei der zuständigen Familienkasse einzureichen. Als Nachweis ist vorzulegen:
Innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes gilt die Geburtsurkunde des Kindes als Nachweis.
Weiterhin kann man auch eine Haushaltsbescheinigung vorlegen, wenn das Kind im selben Haushalt lebt oder eine so genannte Lebensbescheinigung, wenn das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
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