Den Antrag auf ALG II sollte man möglichst schnell nach Eintritt des Bedarfs - beispielsweise Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld oder beim Sinken des Einkommens wegen Kurzarbeit - stellen. Gezahlt wird erst ab Antragstellung, d.h. für alle Werktage, die vor dem Antrag liegen, gibt es keine Leistung.
Um jedoch einem Verlust vorzubeugen, kann man den Antrag auch erst formlos schriftlich, persönlich oder telefonisch stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind dann nachzureichen. Die Stelle, in der Sie ihren Antrag abgeben können, finden Sie über die Seite der Agentur für Arbeit. Dort finden Sie auch den Antrag unter der Rubrik
"Formulare für Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosengeld II"
Der Antrag gilt automatisch auch für Ihren Partner und weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter 25 Jahren. Alle im Haushalt lebenden Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben (außer dem Partner), müssen einen eigenen Antrag stellen.
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