Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter der sich während der Tätigkeit bzw. auf dem Hin- oder Rückweg verletzt, ist im Normalfall über die die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Diese übernimmt dann auch die Kosten für die medizinische Versorgung, zahlt ggf. ein so genanntes Verletztengeld oder auch eine Rente, wenn unfallbedingt eine Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Es sollte aber vorher immer geklärt werden, ob die ehrenamtliche Tätigkeit unter den gesetzlichen Unfallschutz fällt. Dies ist leider nicht bei allen Ehrenämtern der Fall. Durch die "Verwaltungs-Berufsgenossenschaften" (VBG) sind alle Ehrenamtlichen aus dem Bereich Kirche, Sport und allgemeine Vereine wie z.B. der Angelverein unfallversichert.
Menschen, die sich unabhängig engagieren, z.B. in Bürgerinitiativen, sind gegebenenfalls
bei einer Berufsgenossenschaft versichert oder müssen sich privat absichern.
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