Versicherungsfälle, die durch so genannte Risikopersonen verursacht werden, sind abgesichert, wenn sie in der Police aufgenommen sind. Ein Beispiel: Eine Gruppe von vier Studienfreunden will gemeinsam verreisen. Einer der vier erkrankt und kann nicht mitfliegen. Deshalb möchten aber auch die anderen drei den Urlaub nicht antreten. Ihre Reise-Rücktrittskosten-Versicherung tritt in diesem Fall in Kraft, da der Erkrankte eine Risikoperson für die gesamte Gruppe darstellt.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter