Wie sind die Kündigungsfristen?

In der Regel haben Kfz-Versicherungen eine Laufzeit von einem Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Da die meisten Versicherungen zum Jahresende auslaufen, muss man also seiner alten Kfz-Versicherung bis zum 30. November gekündigt haben.

In einigen Fällen haben Sie auch Sonderkündigungsrechte. Dies gilt beispielsweise bei Vertragsänderungen seitens der Versicherung. Informiert Sie die Versicherung etwa über eine Beitragserhöhung, haben Sie für die Kündigung einen Monat nach Erhalt der Rechnung Zeit.

Wenig ratsam, aber auch möglich ist es, bei einer Schadensmeldung zu kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherer den Schaden reguliert. Die im Voraus gezahlten Beiträge erhält man allerdings nicht zurück, obwohl der Versicherungsschutz sofort endet. Im Schadensfall hat auch die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Macht sie davon Gebrauch, muss sie die Prämie aber erstatten.

Meldet man seinen bisherigen Wagen ab, kann man die Versicherung natürlich auch unterjährig verlassen. Der Versicherungsvertrag bezieht sich immer nur auf ein bestimmtes Fahrzeug, bei einem Fahrzeugwechsel oder der Anschaffung eines Zweitwagens kann man auch die Versicherung frei wählen.

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