Wie sind die Kündigungsfristen?

Bei einer Vertragsdauer von einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn Sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen. Kündigen können Sie auch nach der Schadenzahlung oder wenn die Leistung durch die Versicherung verweigert wird. Die Kündigung muss dann nach einem Monat bei der Versicherung eingegangen sein.

Kündigen Sie in schriftlicher Form und mit eigenhändiger Unterschrift. Wir empfehlen Ihnen die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung zu senden. Sie können dann im Zweifel den Eingang Ihrer Kündigung nachweisen.

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