Die Steuerermäßigung für Zuwendungen an Parteien und Wählervereinigungen liegt bei 50 Prozent des Zuwendungsbetrages. Im Höchstfall sind das 825 Euro für Ledige und 1.650 Euro für Verheiratete.
Liegt die Zuwendung darüber, dann kann man dieses Geld als Sonderausgabe (bis 1.650 Euro) geltend machen. Für Zuwendungen an Wählervereinigungen gilt der Sonderausgabenabzug allerdings nicht.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | BMW Bank | BMW Online-Sparkonto | 2,70% |
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