Die Bank führt die Abgeltungssteuer nur ab, wenn der Kunde über ein entsprechendes Guthaben auf seinem Konto verfügt. Ist dies nicht der Fall wird der Kunde von der Bank darüber informiert und kann sein Konto ausgleichen. Kann die Bank nach einer entsprechenden Frist die Steuern immer noch nicht abführen, geht eine Meldung an das zuständige Finanzamt.