Wie muss ich erreichbar sein für die Arbeitsagentur?

Sie müssen prinzipiell täglich erreichbar sein für die Agentur für Arbeit. Zumindest müssen Sie an jedem Werktag und auch am Wochenende Ihren Briefkasten leeren. Ein Nachsendeantrag bei der Post gilt wegen der zeitlichen Verzögerung nicht als tägliche Erreichbarkeit.
Wenn Sie umziehen, sollten Sie dies der Arbeitsagentur bis spätestens eine Woche vor dem Umzug mitteilen. Hierzu dient das Formblatt „Veränderungsmitteilung“, das Sie von Ihrem Vermittler erhalten.
Sind Sie vorübergehend an einem oder mehreren Tagen nicht an Ihrer angegebenen Adresse erreichbar, müssen Sie dies der Agentur für Arbeit mitteilen, ansonsten drohen leistungsrechtliche Nachteile.
Auch längere Ortsabwesenheit ist möglich. So kann man während eines Urlaubs bis zu drei Wochen im Jahr weiter sein Arbeitslosengeld erhalten. Die Arbeitsagentur muss der Abwesenheit allerdings vorher zustimmen, eine Abwesenheit von maximal sechs Wochen am Stück ist möglich.

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