Die Verschrottung des alten Fahrzeugs muss gemäß der Altfahrzeugverordnung belegt werden. Diesen Verwertungsnachweis stellen die Demontagebetriebe aus. Der Betrieb muss ferner bestätigen, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.
Die Verschrottung des alten Fahrzeugs muss gemäß der Altfahrzeugverordnung belegt werden. Diesen Verwertungsnachweis stellen die Demontagebetriebe aus. Der Betrieb muss ferner bestätigen, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.