Wie muss die Verschrottung erfolgen und muss das belegt werden?

Die Verschrottung des alten Fahrzeugs muss gemäß der Altfahrzeugverordnung belegt werden. Diesen Verwertungsnachweis stellen die Demontagebetriebe aus. Der Betrieb muss ferner bestätigen, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.