Der gesamte Altersvorsorgeaufwand kann als Sonderausgaben bis zu den festegelegten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden.
Der Sonderausgabenabzug ist ein steuerlicher Freibetrag, den man in der Einkommensteuererklärung geltend machen muss. Dadurch muss man für einen Teil des Einkommens keine Steuern zahlen, weil dieser in ganz bestimmter Weise – für die Altersvorsorge – ausgegeben wird. Auf diese Weise werden die Beiträge zur Riester-Rente steuerfrei gestellt.
Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung kann der gesamte Vorsorgeaufwand (Altersvorsorgebeiträge und -zulage) als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei prüft das Finanzamt von selbst, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug dem Versicherten einen größeren Vorteil bringt. Fällt der Steuervorteil höher aus als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Als Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung können unabhängig vom individuellen Einkommen Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge und Zulage) aktuell bis zu einer maximalen Höhe von 2.100 Euro geltend gemacht werden. (Für die Steuerjahre 2006 und 2007 jeweils 1.575 Euro)