Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes kann man Elterngeld beziehen. Ausnahme: Bei Adoptions- und Adoptionspflegefällen kann man die vierzehn Beitragsmonate bis zum achten Lebensjahr in Anspruch nehmen.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter