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15.01.2008

Wie kann ich mich bei einer neuen Krankenversicherung anmelden?

Wenn Sie die Krankenversicherung wechseln möchten, müssen Sie zunächst unter Einhaltung der Kündigungsfrist bei Ihrer bisherigen Krankenkasse kündigen. Einige Tage nach der schriftlichen Kündigung sendet Ihnen die alte Krankenversicherung eine Kündigungsbestätigung. Dieses Schreiben sollte unbedingt aufgehoben werden. Ohne dieses Schreiben ist ein Eintritt in eine neue Krankenversicherung unmöglich. Am besten sendet man eine Kopie an die neue Kasse. Falls es verloren gehen sollte, haben Sie immer noch das Original.

Es besteht eine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten. Wer also am 20.03. kündigt, kann sich erst ab dem 01.06. bei einer neuen Kasse versichern. In diesen zwei Monaten sollte ein Aufnahmeantrag bei der gewünschten neuen Versicherung gestellt werden. Denn, wer nach Ablauf der zweimonatigen Kündigungsfrist keine neue Kasse hat, bleibt automatisch bei der alten. Die Kündigung gilt dann als nicht erfolgt.

Das ganze hat einen Sinn: So ist gewährleistet, dass kein Pflichtversicherter "aus Versehen" auch nur für kurze Zeit ohne Krankenversicherung da steht.

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