Bei der Höhe der Versicherungssumme gilt die Faustformel: Paare mit kleinen Kindern brauchen mindestens das Fünffache des Bruttojahreseinkommens des Hauptverdieners. Sind die Kinder schon älter oder ist nur der Partner zu versorgen, reicht normalerweise das drei- bis vierfache Bruttojahreseinkommen aus.
Bei der Berechnung der Deckungssumme sollte man auch Ansprüche aus der gesetzlichen Witwen- und Waisenrente einkalkulieren.
Bei einer Restschuldversicherung richtet sich die Versicherungssumme nach der Höhe des Kredits.