Im Falle einer Krankheit zahlt der Arbeitgeber für sechs Wochen den Lohn weiter. Danach setzt das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Diese zahlt 70 Prozent des letzten Bruttogehaltes und maximal 90 Prozent des letzten Nettogehaltes. Darauf entfallen aber noch Zahlungen zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Demnach bleiben nach deren Abzug etwa 75 Prozent des Nettogehalts im Krankheitsfall übrig. Das Krankentagegeld sollte also in etwa so gewählt werden, dass es 25 Prozent des Nettogehalts entspricht.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
Kinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen g ... weiter
Zum Jahreswechsel treten weitere Änderungen der Gesundheitsreform in Kraft. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben für die meisten Versicherten erhalten. Anders steht es um Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie haben ab dem 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld. Wie sich Selbständige im Krankheitsfall absichern können erfahren Sie hier.
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