Das hängt ganz von Ihrer Bank ab. Die Bank hat das Recht dazu, von Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, wenn Sie einen Kredit vorzeitig kündigen. Diese Entschädigung darf in der Regel nicht mehr als das Doppelte dessen sein, was die Bank durch Ihre Kündigung an Gewinn verliert. Wenn die Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch ausfällt, können Sie diese wegen Sittenwidrigkeit anfechten.