Die Versicherungsteuer wird durch die Länder erhoben. Der Versicherungsnehmer muss sich darum aber nicht kümmern, denn die Versicherung zahlt die Steuer für ihn. Bei der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr beträgt die Steuer 3,8 Prozent. Ansonsten liegt die Versicherungssteuer bei der Unfallversicherung bei 19 Prozent.