Wie hoch ist die Verpflegungspauschale?

Die mit einer Dienstreise verbundenen zusätzlichen Verpflegungskosten kann der Arbeitnehmer in einer genau festgelegten Höhe, der so genannten Verpflegungspauschale, als Werbungskosten steuerlich absetzen.

Ist die Dauer der Dienstreise unter acht Stunden, bekommt man allerdings keine Pauschale. Bei einer acht bis 14 Stunden dauernden Dienstreise kann man pauschal sechs Euro absetzen. Bei 14 bis 24 Stunden sind es zwölf Euro und bei über 24 Stunden 24 Euro.

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