Jedem Bürger steht für das Steuerjahr 2009 ein steuerlicher Grundfreibetrag von 7.834 Euro zur Verfügung. Einkommensteuern muss er dafür nicht zahlen.
Zum 1. Januar 2010 wurde der Grundfreibetrag angehoben. Für Alleinstehende liegt er nun bei 8.004 Euro. Ehepaare erhalten einen Grundfreibetrag von 16.009 Euro.