Wie hoch ist das Einstiegsgeld und wie lange kann ich es bekommen?

Zunächst wird das Einstiegsgeld meist für sechs Monate gewährt, höchstens jedoch für zwei Jahre. In der Regel gibt es einen Zuschuss in Höhe des halben ALG II-Regelsatzes, für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft kommen noch zehn Prozent des Regelsatzes hinzu. Als Maximalförderung gelten jedoch 100 Prozent des Regelsatzes.

Ein weiterer finanzieller Vorteil liegt in der Weiterbezahlung der Sozialversicherungen durch das Jobcenter, solange der Gründer Anspruch auf ALG II hat. Die Zahlung des Einstiegsgeldes ist jedoch Ermessenssache. Es wird im Einzelfall entschieden, wie lange und wie viel gezahlt wird. Auch die Dauer der Arbeitslosigkeit fließt in die Berechnung des Einstiegsgeldes mit ein. So kann die zuständige Stelle entscheiden, ob und wie lange nach den ersten sechs Monaten der Zuschuss weitergezahlt wird und wann eine Degression, sprich Kürzung der Leistung, einsetzt.

Dies sind jedoch lediglich Kann-Bestimmungen. Weil es keinen rechtlichen Anspruch auf Einstiegsgeld gibt, ist auch die Handhabung durch die Ämter von Region zu Region unterschiedlich. Generell gilt jedoch: Endet der Anspruch auf ALG II, gibt es auch kein Einstiegsgeld mehr.
Noch ein Wermutstropfen zum Schluss: Was der Hartz IV-Empfänger in seiner Selbstständigkeit erwirtschaftet, darf er nicht komplett behalten. Nach einem Werbungskostenabzug von 100 Euro wird der Rest zu 80 Prozent mit dem ALG II verrechnet.

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