Mit der Einzugsermächtigung erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis, einmalige oder regelmäßige Geldbeträge von seinem Konto abzubuchen. In der Regel erfolgt eine solche Ermächtigung schriftlich, da es sich um einen Vertrag zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger handelt.
Eine Einzugsermächtigung ist freiwillig und kann daher auch jederzeit widerrufen werden. Anders beim Abbuchungsauftrag. Hier teilt der Zahlungspflichtige dem eigenen Kreditinstitut schriftlich mit, dass der Zahlungsempfänger von seinem Konto abbuchen darf. Erst dann kann der Zahlungsempfänger seiner Bank den Auftrag erteilen, den entsprechenden Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen. Da der Belastete mit der Abbuchungserlaubnis der Kontobelastung zugestimmt hat, kann er sie nicht mehr widerrufen.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
Null Euro, gebührenfrei, kostenlos. Das hört sich bei Girokonten zuweilen besser an als es ist. Denn nicht alles, was scheinbar kostenlos ist, kostet auch wirklich nichts. Häufig kommt ... weiter
Kunden, die ihr Geld bei einer Bank anlegen, sollten sich unbedingt im Vorfeld über die Höhe der Einlagensicherung informieren. Wie wichtig dies ist, hat der Fall der noa bank gez ... weiter