Bei der Finanzierung mit einer Lebens- bzw. Rentenversicherung, deren Ablauf-Leistung am Ende der Laufzeit mit dem Darlehen verrechnet werden kann, zahlen Sie für Ihr Darlehen nur die vereinbarten Zinsen und keine laufenden Aufwendungen für die Tilgung. Bei dieser Finanzierungsart können Sie die Schuldzinsen steuerlich absetzen. Deshalb bietet sie sich besonders an für diejenigen, die eine Immobilie als Geldanlage erwerben und vermieten möchten.