Wie funktionieren gemeinsame Konten?

Sogenannte Gemeinschaftskonten gibt es als Und- bzw. Oder-Konten. Der Unterschied liegt in der Verfügungsberechtigung. Während beim Und-Konto die Kontoinhaber nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen können, ist bei Oder-Konten jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt.

Der Vorteil von Gemeinschaftskonten ist natürlich, dass man sich eine Kontogebühr spart. Allerdings kann es auch zu Problemen führen, wenn sich zwei Personen ein Konto teilen. Der Nachteil des Oder-Kontos ist, dass ein Partner ohne gemeinsame Absprache das Konto plündern kann. Das kann beim Und-Konto nicht passieren, da man immer die Zustimmung des anderen braucht. Allerdings gibt es zum Und- Konto auch keine ec- Karte.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.