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24.05.2007

Wie finanziere ich mein Studium?

tipp_studium_finanz.jpg Das Studentenleben ist keine billige Sache. Da kommt viel zusammen: Miete, Studiengebühren, Bücher, Klamotten und natürlich auch mal ein Bierchen in der Kneipe. Es gibt mehrere Wege, sich als Student zu finanzieren.

 

Alle Finanzquellen ausschöpfen

(mfr) Bevor man sich über Kreditangebote schlau macht, sollte überprüft werden, ob es nicht günstigere Möglichkeiten gibt, das Studium zu finanzieren. Nach dem Gesetz müssen nämlich in erster Linie die Eltern für die Ausbildung ihrer Kinder aufkommen.

Wie viel die Eltern zum Studium der Kinder dazuzahlen müssen, hängt natürlich von deren finanziellen Möglichkeiten ab. Zudem bezahlt der Staat ein monatliches Kindergeld von derzeit 154 Euro (179 Euro ab dem vierten Kind). Voraussetzung: der Studierende hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet (gilt seit 2007 erstmals für die nach dem 01.01.1983 geborenen Kinder).

Diejenigen, die 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Kindergeld noch bis zum Alter von 27 Jahren. Wer 2006 24 Jahre alt geworden ist, hat bis zum Alter von 26 Jahren Anspruch auf Kindergeld. Auf Antrag wird das Geld auch direkt auf das Konto des Studierenden gezahlt.

Auch durch den altbewährten Studentenjob kann man seine Miete absichern. Fast zwei Drittel aller Studenten jobben während des Studiums. Zu beachten gibt es allerdings einiges. So darf ein Studierender während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst unterliegt er der gesetzlichen Versicherungspflicht.

Mehrarbeit in den Abend- und Nachtstunden ist allerdings erlaubt. Während der vorlesungsfreien Zeit können Studenten in beliebigem Umfang einer Beschäftigung nachgehen.

Verdient der Student mehr als monatlich 400 Euro, muss das Einkommen versteuert werden. Ist die Tätigkeit zeitlich begrenzt und liegt das Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 7.664 Euro, kann er die zuviel gezahlten Steuern über eine Steuererklärung zurückbekommen.

Steigt das Einkommen des Studierenden über den steuerlichen Grundfreibetrag, kann zudem der Anspruch auf Kindergeld verfallen. Für BAföG-Empfänger gilt zusätzlich, dass sie nicht mehr als 350 Euro monatlich (insgesamt 4.206 Euro pro Bewilligungszeitraum) dazuverdienen dürfen. Alles, was über dieser Einkommensgrenze liegt, wird auf das BAföG angerechnet.

Kommt man um ein Darlehen nicht herum, ist das BAföG zweifellos die erste Wahl. Es wird vom Staat unverzinslich gewährt und muss nach dem Studium nur teilweise (höchstens zu 50 Prozent) zurückgezahlt werden. Aber nicht jeder bekommt BAföG. Nur wer nachweisen kann, dass er die nötigen Mittel für das Studium ganz oder teilweise nicht aufbringen kann, hat einen Anspruch.

Wie viel BAföG ein Student erhält, ist abhängig vom eigenen anrechenbaren Vermögen, vom anrechenbaren Einkommen der Eltern und/oder des Ehepartners sowie von der eigenen Wohnsituation. Der Förderungshöchstbetrag liegt jedoch bei monatlich 585 Euro. Die Rückzahlung des BAföGs beginnt erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.

Sie kann in Raten von mindestens 105 Euro im Monat, aber maximal über einen Zeitraum von 20 Jahren, erfolgen. Wer nach dem 28.02.2001 BAföG bekommen hat, muss höchstens 10.000 Euro zurückzahlen, egal welchen Betrag er über die Jahre erhalten hat.

Weiteres zu den Förderbedingungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ob ein Anspruch auf BAföG besteht und wie viel Geld man gegebenenfalls vom Staat erhält, kann man dort auch mit dem BAföG-Rechner ermitteln.

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