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04.01.2011

Wichtige Steuer-Änderungen zum neuen Jahr 2011 im Überblick

Neues Jahr, neue steuerliche Regelungen. Auch der vergangene Jahreswechsel hat wieder einige Änderungen für die Steuerpflichtigen gebracht. Am stärksten sichtbar (bzw. unsichtbar) wird dies durch das Ende der Papier-Lohnsteuerkarte. Die weiteren Änderungen haben wir für Sie zusammengestellt.

 

Inhalt:

Elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt Papier-Lohnsteuerkarte

(tel) Die Lohnsteuerkarte wurde für das Jahr 2010 zum letzten Mal auf Papier ausgestellt. Sie wird von der elektronischen Lohnsteuerkarte abgelöst. Der Arbeitgeber erhält nun alle relevanten Daten, wie Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuerpflicht und Kinderfreibeträge über ein elektronisches Lohnsteuerverfahren. Dafür teilen die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber lediglich ihre Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mit.

Aber: Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für sämtliche, auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Freibeträge z. B. für Kinder und Werbungskosten.

Gleichzeitig gibt es eine ganz entscheidende Änderung: Für Berichtigungen und Änderungen, z.B. bei der Steuerklasse, sind nicht mehr die Gemeinden sondern die Finanzämter zuständig.

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer

Rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 können Steuerzahler wieder Kosten für das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Dazu muss das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden, wie es bisher der Fall war. Damit Aufwendungen bis zu einer Höhe von 1.250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden können, darf jedoch kein anderer Arbeitsplatz für die Tätigkeit zur Verfügung stehen. Dies ist zum Beispiel bei Lehrern der Fall, die ihre Unterrichtsvorbereitung zu Hause erledigen, wenn in der Schule kein entsprechendes Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt werden kann.

Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften

Für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pfleger können ab 2011 höhere Aufwandsentschädigungen in der Steuererklärung angeben. Die Steuerbefreiung für ihre Aufwendungen beträgt nun 2.100 Euro pro Jahr. Bisher waren es bis zu 500 Euro.

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