Wichtig für Anleger: Ab 2009 kommt die neue Abgeltungssteuer

Was ändert sich für Anleger und Sparer?

[!–T–] Wer die Abgeltungssteuer einmal bezahlt hat, hat auch für den betreffenden Gewinn seine Steuerschuld endgültig abgegolten. Das kann die Steuererklärung einfacher machen, denn man muss seine Gewinne nicht mehr umständlich in den verschiedenen Steuerformularen – den Anlagen KAP, SO und AUS – abrechnen.

Diese Vereinfachung betrifft auf jeden Fall alle Steuerzahler, deren persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt. Für sie ist die Steuerschuld aus Kapitalgewinnen erledigt, sobald die Abgeltungssteuer gezahlt ist. Somit kommen beispielsweise Besserverdiener günstiger weg, als wenn sie ihren Gewinn mit dem aktuellen Spitzensteuersatz von 42 Prozent versteuern müssten.

Wer mit seinem individuellen Steuersatz unter 25 Prozent liegt, sollte sich auch weiterhin durch die Formulare arbeiten. Denn für ihn bleibt die so genannte Veranlagungsoption; das heißt, er kann sich die zuviel gezahlte Steuer nach wie vor über die Steuererklärung zurückholen. Vom Aufwand her ändert sich hier also nichts.

Sparer mit einem persönlichen Steuersatz über 25 Prozent hingegen werden mit der neuen Regelung entlastet, sie zahlen künftig weniger. Wer allerdings weiterhin mit Dividenden und Kursgewinnen sein Geld machen will, muss in Zukunft auf einige Vorteile verzichten.

Einen großen Unterschied zum derzeitigen Verfahren bedeutet die Einführung der Abgeltungssteuer beispielsweise für Langzeitanleger. Nach der einjährigen Spekulationsfrist waren ihre Gewinne bisher steuerfrei, das fällt künftig weg. Die Erträge und Dividenden sind dann auch in voller Höhe zu versteuern und nicht mehr wie bisher nur zur Hälfte.

Aber noch ist nicht alles verloren, denn bis zur Einführung der Abgeltungssteuer ist noch viel Zeit, die man clever nutzen kann: Denn die neue Regelung findet erst Anwendung auf nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen, so genannte Neufälle. Aktien, die jetzt schon in den Depots liegen oder bis Ende 2008 gekauft werden, sind beim Verkauf also nicht betroffen.

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