Werden Perücken nach Haarausfall wegen einer Chemotherapie erstattet?

Erleidet ein gesetzlich Versicherter in Folge einer Chemotherapie Haarausfall und wird ihm daraufhin eine Perücke verschrieben, so ist diese ein Hilfsmittel und damit erstattungspflichtig, sofern der Tarif der Krankenzusatzversicherung Zuzahlungen für Hilfsmittel vorsieht.

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