Mutterschaftsgeld und Elterngeld haben den gleichen Ursprung - die Geburt des Kindes. Sowohl Mutterschaftsgeld und Elterngeld können nicht gleichzeitig beantragt werden. Ausnahme: Das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes in Höhe von maximal 210 Euro wird nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter