Werden Mutterschaftsgeld und Elterngeld gleichzeitig gezahlt?

Mutterschaftsgeld und Elterngeld haben den gleichen Ursprung – die Geburt des Kindes. Sowohl Mutterschaftsgeld und Elterngeld können nicht gleichzeitig beantragt werden. Ausnahme: Das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes in Höhe von maximal 210 Euro wird nicht auf das Elterngeld angerechnet.

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