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23.07.2010

Wer zahlt nach dem Foul? - Versicherungen im Freizeitfußball

Sportunfall im Verein

Viele Freizeitsportler sind in Vereinen organisiert. Für Verletzungen, die beim Training oder Wettkampf auftreten, gelten dabei besondere Regeln. Der Sportler ist über den Verein und den Landessportbund versichert. Der Landessportbund schließt dafür eine Gruppenversicherung für die angeschlossenen Vereine ab. Diese so genannte Sportversicherung ist oftmals ein Gesamtpaket unterschiedlicher Einzelversicherungen, wie z.B. Unfall-, Haftpflicht- oder auch Rechtsschutzversicherung mit jeweils unterschiedlichem Leistungsumfang.

Je nach Bundesland und Versicherer kann die Versicherungssumme schwanken. So zahlt die ARAG, bei der viele Landessportbünde einen Vertrag abgeschlossen haben, ab einer Invalidität von 20 Prozent. Wer beispielsweise in Berlin oder Brandenburg zu 75 Prozent invalid wird, erhält 70.000 Euro. In Hamburg hat der Landessportbund so einen Fall mit 200.000 Euro abgesichert. Auf Grund der unterschiedlichen Leistungen und Versicherungssummen sollten sich Vereinsmitglieder darüber informieren, wie der Schutz im Falle eines Falles aussieht. So kann man frei entscheiden, ob eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.

Passiert ein Unfall, so muss dieser umgehend dem Verein gemeldet werden, der dann sofort seine Versicherung darüber informiert. Parallel ist die eigene Kranken- und Zusatzversicherung von dem Sportunfall in Kenntnis zu setzen, unter Angabe der Versicherung des Vereins. Die Aufteilung der Kosten klären die Versicherungen untereinander.

Während der Saison kommt es immer wieder zu Turnieren oder Liga-Spielen. Finden diese Wettkämpfe innerhalb des eigenen Bundeslandes statt, so greift die Sportversicherung im jeweils versicherten Rahmen. Bei Wettkämpfen außerhalb des Bundeslandes ist der Sportler nur dann geschützt, wenn er vom Verein explizit zur Teilnahme delegiert worden ist.

Der Geltungsbereich der Sportversicherung erstreckt sich auf alle Mitglieder bei allen Vereinsveranstaltungen, die durch die Satzung zu erwarten sind. Dazu zählen neben dem Wettkampf auch das Vereinstraining, die Mitgliederversammlung oder auch Vereinsfeste. Versichert sind übrigens nicht nur die Sportler selbst sondern auch Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie Helfer bei versicherten Veranstaltungen. Eltern oder Freunde, die ein Vereinsmitglied zum Training oder Wettkampf fahren oder dort zuschauen wollen, gehören dagegen nicht zum mitversicherten Personenkreis.

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