Wer zahlt meine Sozialversicherung?

Zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt allein der Träger die pauschalierten Beiträge in der gesetzlich vorgesehenen Höhe, es sei denn, Sie sind über eine Familienversicherung mitversichert. Auch den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt der Träger allein, hier gilt eine einheitliche Basis von 205 Euro, unabhängig von der Höhe des ALG II.
Wer seinen Träger oder auf dessen Aufforderung einen Arbeitgeber oder einen Arzt aufsucht, ist automatisch unfallversichert. Einen Wegeunfall muss man unverzüglich seinem Träger melden.

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