Wer zahlt bei Diebstahl?

Bei einem Diebstahl eines Kraftfahrzeuges ist die (Teil)-Kaskoversicherung zuständig. Der Versicherer ersetzt den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs. Vereinbarte Selbstbeteiligungen werden davon abgezogen.

Neben dem Fahrzeug selbst ist bei Diebstahl auch das serienmäßige Zubehör des Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis den der Bestohlene aufbringen muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.

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