Wer kann zwischen Steuerklassen wählen?

Zusammen lebende Ehepartner können wählen, ob sie die Steuerklassen-Kombination IV/IV oder III/V wählen. Die Kombination IV/IV ist günstiger für Ehepartner, die ungefähr gleich viel verdienen.

Die Kombination III/V ist günstiger für Ehepaare mit hohen Einkommensunterschieden.

Neues Faktorverfahren seit 1. Januar 2010

Berufstätige Ehepaare haben ab 2010 eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer.

Mit dem Steuerklassenwahl-Rechner können Sie schnell und bequem berechnen, welche Steuerklassen-Kombination am günstigsten für Sie ist.

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