Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich jeder versichern, der aus der Versicherungspflicht ausscheidet oder nicht mehr familienversichert ist. Bedingung ist eine vorausgehende zwölfmonatige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder 24 Monate in gesetzlicher Krankenversicherung während der letzten fünf Jahre.
Außerdem: Schwerbehinderte, wenn sie selbst, ein Elternteil oder der Partner in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre gesetzlich krankenversichert waren.
Weiterhin: Arbeitnehmer, die aus dem Ausland zurückkehren und innerhalb von zwei Monaten eine Beschäftigung aufnehmen.
Liegt das Gehalt in drei aufeinander folgenden Jahren über dieser Grenze, ist der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, kann sich dort freiwillig versichern, aber auch zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.