Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes nicht voll erwerbstätig sein möchten und sich stattdessen der Betreuung ihres Kindes widmen möchten. Eltern, die bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten, steht auch Elterngeld zu. Tipp: Verwandte dritten Grades können ebenfalls für die Kinderbetreuung Elterngeld beantragen.