Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes nicht voll erwerbstätig sein möchten und sich stattdessen der Betreuung ihres Kindes widmen möchten. Eltern, die bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten, steht auch Elterngeld zu. Tipp: Verwandte dritten Grades können ebenfalls für die Kinderbetreuung Elterngeld beantragen.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter