Werden vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag eingezahlt, honoriert der Staat dies mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Die Einkommensgrenze beträgt bei Alleinstehenden 17.900 Euro und bei Ehegatten 35.800 Euro im Jahr. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | ALTE LEIPZIGER | easy plus | 3,80% |
| 2 | HUK-COBURG-Bausparkasse | Optionsbausparen (02.06) | 3,50% |
| 3 | LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg | CLASSIC B | 3,00% |
Bausparen ist eine solide Möglichkeit, sein Geld zinsgünstig anzulegen. Gleichzeitig kann man mit staatlichen Zulagen und Prämien die Rendite erhöhen. Doch um sich Zinsen und Zulagen für ... weiter
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