Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ)?

Werden vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag eingezahlt, honoriert der Staat dies mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Die Einkommensgrenze beträgt bei Alleinstehenden 17.900 Euro und bei Ehegatten 35.800 Euro im Jahr. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.