Wer benötigt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Wie die private Haftpflicht ist auch die Tierhalter-Haftpflicht eine freiwillige Versicherung, auf die man aber als Hunde- oder Pferdebesitzer nicht verzichten sollte. Das gilt auch für Halter von anderen Reit-, Zug- und Nutztieren (Ponys, Esel, Rinder etc.). Gesetzlich vorgeschrieben ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde in den Bundesländern Berlin und Hamburg. In Berlin muss jeder seit dem 1. Januar 2005 neu angeschaffte Hund versichert sein, alle anderen Hunde spätestens bis zum
1. Januar 2010. In anderen Bundesländern ist die Tierhalter-Haftpflicht für bestimmte Hunderassen ebenfalls eine Pflichtversicherung. Das variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland, da diese Regelungen in Landesverordnungen getroffen werden.

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