Studenten und Azubis ohne abgeschlossene Erstausbildung sowie Wehr- und Ersatzdienstleistende bis 26 Jahre, die nur vorübergehend nicht zu Hause wohnen, brauchen keine eigene Hausratversicherung, da sie im Rahmen der Außenversicherung bei ihren Eltern mitversichert bleiben.
Alle anderen sollten eine persönliche Risikoabschätzung vorzunehmen, um für sich zu entscheiden ob sie im Schadenfall gänzlich ohne Versicherungsschutz dastehen wollen. Bei Paaren, die zusammen wohnen, reicht es aus, wenn einer von beiden eine Hausratversicherung hat.