Studenten und Azubis ohne abgeschlossene Erstausbildung sowie Wehr- und Ersatzdienstleistende bis 26 Jahre, die nur vorübergehend nicht zu Hause wohnen, brauchen keine eigene Hausratversicherung, da sie im Rahmen der Außenversicherung bei ihren Eltern mitversichert bleiben.
Alle anderen sollten eine persönliche Risikoabschätzung vorzunehmen, um für sich zu entscheiden ob sie im Schadenfall gänzlich ohne Versicherungsschutz dastehen wollen. Bei Paaren, die zusammen wohnen, reicht es aus, wenn einer von beiden eine Hausratversicherung hat.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter