Ferien: Das ist Sommer, Sonne, Strand. An Krankheit denkt hingegen kaum jemand. Aber ein Beinbruch oder Zahnschmerzen auf Reisen oder am Urlaubsort können einem nicht nur den Spaß verderben, sondern auch die Urlaubskasse schnell schrumpfen lassen. Denn die gesetzliche zahlt nur, wenn mit dem Urlaubsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht - und das ist bei beliebten Zielen wie Ägypten, den USA oder der Karibik nicht der Fall.
Aber auch wenn die Reise in ein Land geht, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist dies keine Garantie für eine vollständige Versorgung. Die gesetzliche Versicherung erstattet Beträge nur in der Höhe, die eine entsprechende Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Was darüber hinausgeht, muss der Versicherte aus eigener Tasche zahlen. Auch die Kosten für den Rücktransport übernehmen die gesetzlichen Kassen nicht - obwohl der oft notwendig ist und zum Beispiel als Einzeltransport aus Spanien zurück nach Deutschland leicht 20.000 Euro kosten kann.
Eine private Auslandsreise- gewährleistet, dass der Patient nach Hause transportiert wird, wenn es medizinisch notwendig ist. "Auch verordnete Arznei- und Verbandmittel muss der Patient so nicht selbst zahlen", erklärt Klaus Tekniepe von der AXA-Versicherung. Kosten für Zahnersatz übernimmt die Auslandsreise- allerdings nicht; ebenso wenig wie für Behandlungen, die vor Reisebeginn absehbar oder gar Zweck der Reise sind.
Gesundheitstipps für den Urlaub
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