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08.11.2011

Wenn es auf der Piste kracht - Versicherungstipps für Skifahrer

Winterzeit ist Skifahrzeit. Während viele Hobbysportler im Keller noch ihre Bretter entstauben, hat für die meisten Profis die neue Saison bereits begonnen. Doch egal, ob Anfänger oder Routinier - ein Missgeschick kann immer passieren. Ski- und Snowboardfahrer sorgenfrei über die Pisten sausen können, ist es wichtig, sich gegen die finanziellen Folgen von Wintersportunfällen abzusichern. CosmosDirekt zeigt, worauf zu achten ist.

Etwa 56.0000 (1) Skifahrer verletzten sich in der vergangenen Wintersaison im alpinen Skisport - viele von ihnen mussten sich im Anschluss einer stationären Behandlung unterziehen. Die Kosten für Krankenhausaufenthalte oder Arztbesuche können teuer werden - sogar wenn der Unfall nicht selbst verschuldet ist. "Für Ski- oder Snowboardfahrer ist es ärgerlich genug, wenn es im Urlaub zum Unfall kommt. Die richtige Vorsorge verhindert, dass eine böse Überraschung in finanziellen Fragen folgt", sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Der Fachmann erklärt, was Schneeliebhaber wissen sollten und wie sie sich absichern können.

Tipp 1: Nie ohne starten - die Privat-Haftpflichtversicherung

Schnell passiert auf der Piste ein Unfall: Ein Skifahrer kann nicht rechtzeitig bremsen, rast unkontrolliert in die Schlange am Lift und verletzt einen ahnungslos Wartenden. Bei Personen- und Sachschäden ist jeder gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten - im schlimmsten Fall ein Leben lang und mit seinem gesamten Vermögen. Die Privat-Haftpflichtversicherung springt ein - und deckt die Folgekosten eines Skiunfalls ab, zum Beispiel ärztliche Behandlungen, Schmerzensgeld, Schadenersatz oder Lohnfortzahlung. "Keine Abfahrt ohne Privat-Haftpflichtversicherung", rät daher Bernd Kaiser.

Tipp 2: Sicher ist sicher - die Forderungsausfalldeckung

Knapp ein Drittel (2) aller Deutschen besitzt keine Haftpflichtversicherung. Es kann also passieren, dass man von einem Skifahrer umgefahren wird, der weder über eine Privat-Haftpflichtversicherung noch über ein ausreichendes Vermögen verfügt, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Damit der geschädigte Wintersportler in solchen Fällen nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt, bieten Versicherungen oftmals eine sogenannte Forderungsausfalldeckung an, die zusätzlich im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. "Die Ausfalldeckung springt ein, wenn der Schadenverursacher keine eigene Haftpflichtversicherung hat und die finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, um für den Schaden aufzukommen", so Kaiser.

Tipp 3: Rettung in Not - die private Unfallversicherung

Kommt es zu einem schweren Unfall auf der Piste, sind meist umfangreiche Bergungsmaßnahmen notwendig. Für Rettung, Suchaktion und Transport ins Krankenhaus entstehen schnell hohe Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse allerdings nur teilweise übernommen werden. "Gut abgesichert ist man in der Freizeit nur mit einer privaten Unfallversicherung", sagt Experte Bernd Kaiser. Diese übernimmt nicht nur die Bergungskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, sondern kommt auch für weitere Leistungen auf, die infolge eines Unfalls entstehen - so zum Beispiel Invaliditätsleistungen, Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld.

Tipp 4: Dauerhaft abgesichert - die Berufsunfähigkeitsversicherung

Gerade Skifahrer müssen damit rechnen, sich so unglücklich zu verletzen, dass das Arbeiten auf Dauer unmöglich ist. Wer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, braucht finanzielle Mittel, um seinen Lebensstandard trotzdem aufrechtzuerhalten: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert dies im Ernstfall durch eine monatliche Rente. "Hier sollte am besten eine Zahlung vereinbart werden, die 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens entspricht", sagt Bernd Kaiser.

Tipp 5: Immer beachten - die zehn wichtigsten Verhaltensregeln für die Piste

Der beste Versicherungsschutz hilft nichts, wenn der Skifahrer die Regeln nicht beachtet. Wer einen Unfall oder Schaden vorsätzlich oder aufgrund von Alkohol, Drogen oder Medikamenten verursacht, verliert möglicherweise seinen Versicherungsschutz. Grundsätzlich sollten daher immer die zehn Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes beachtet werden - das Wichtigste dabei: Rücksicht! Alle weiteren Verhaltensregeln sind hier zu finden: http://ots.de/PaDlf

(1) Quelle: Auswertungsstelle für Skiunfälle, Unfälle und Verletzungen im alpinen Skisport - Zahlen und Trends 2009/2010

(2) Quelle: Allensbach/GDV 2009

Pressemitteilung der CosmosDirekt

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