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09.07.2009

Wenn der Urlaub ausfällt: Mit Reise-Versicherung gut vorgesorgt

Wie finde ich eine günstige Reise-Versicherung?

Wer von einer gebuchten Reise zurücktreten muss, sollte sofort seine Versicherung benachrichtigen. Auch wenn man hofft, bis zur Abreise noch wieder gesund zu werden, ist es sinnvoll, die Versicherung schon einmal von der möglichen Stornierung in Kenntnis zu setzen. Eine krankheitsbedingte Stornierung muss ärztlich nachgewiesen werden, am besten gleich von einem Facharzt.

Bei vielen Gesellschaften muss der Kunde im Krankheitsfall sogar 20 Prozent, mindestens 25 Euro der Stornokosten selbst übernehmen. In Fällen, die nicht auf eine Krankheit zurückzuführen sind, verlangen viele Versicherer noch eine Selbstbeteiligung von pauschal 25 Euro. Es empfiehlt sich jedoch, eine Versicherung prinzipiell ohne Selbstbehalt abzuschließen. Das ist meist nur geringfügig teurer im Beitrag, kann aber im Schadensfall wegen Krankheit mehrere hundert Euro sparen.

Wie teuer ist die Versicherung?

Die Preise für eine Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Preis der Buchung und der Zahl der Mitreisenden. So kann die Prämie für eine 4.000 Euro teure Familien-Reise je nach Gesellschaft rund 120 Euro betragen. Ein Single hingegen kann seine 1.000 Euro-Reise schon für etwa 35 Euro absichern.

Hier finden Sie einen online-Vergleich günstiger Reiserücktrittskosten-Versicherungen - mit oder ohne Selbstbehalt. Wer häufiger unterwegs ist und sich nicht jedes Mal um eine zusätzliche Versicherung kümmern möchte, kann seine Reiserücktrittskosten- Versicherung auch für das gesamte Jahr abschließen. Dabei muss man allerdings abschätzen, wie teuer die jährlichen Urlaubsreisen werden, denn der Versicherungsschutz besteht nur bis zu einem Höchstbetrag. Wer mit seinen Reiseausgaben darüber liegt, sollte eine Nachversicherung vereinbaren.

Wichtig ist, dass der Urlauber die Rücktrittskosten-Versicherung innerhalb der vorgegebenen Frist nach der Buchung abschließt. Und die kann von Versicherung zu Versicherung variieren.

Tipp: Für Schiffsreisen gelten bei vielen Versicherern besondere Bedingungen zum Reiseabbruch, sie sind nicht in jeder Rücktrittsversicherung abgedeckt. Deswegen sollte man darauf achten, dass auch der Urlaub auf dem Traumschiff mitversichert ist, wenn man eine Kreuzfahrt machen will. Hier finden Sie eine Übersicht zu Reiserücktrittsversicherungen, die auch Schiffsreisen mit abdecken.

Eine Reiserücktrittsversicherung greift allerdings nicht, wenn der Urlaub mittendrin abgebrochen werden muss. Hier zahlt es sich aus, eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Wer beide Versicherungen kombiniert, ist finanziell auch im Notfall auf der sicheren Seite.

Mehr zur Reiseabbruchversicherung lesen Sie auf der folgenden Seite.

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