Wenn der Urlaub ausfällt: Mit Reise-Versicherung gut vorgesorgt

reiseversicherung Ein Traumurlaub in der Karibik und dann ein Beinbruch beim Beach-Volleyball. Wer vorzeitig heimfahren muss, kann froh sein, eine Reiseabbruchversicherung zu haben. Wer einen gebuchten Urlaub gar nicht antritt, kann mit einer Reiserücktrittsversicherung oft hohe Stornokosten sparen. Lesen Sie hier, wie Sie sich gegen den großen Ferien-Reinfall zumindest finanziell absichern.

Im Notfall eine geplante Reise absagen

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(awe) Endlich Urlaub! Zwei Wochen am Meer mit der ganzen Familie. Monatelang freuen sich alle auf den Traumurlaub. Doch dann klagt zwei Tage vor dem Abflug der Jüngste plötzlich über starke Bauchschmerzen: Der Blinddarm muss raus und an Verreisen ist nicht mehr zu denken.
Je später eine gebuchte Reise abgesagt wird, desto höher sind in der Regel die Stornogebühren. Sagt man einen Monat vor Reiseantritt ab, muss man meist zehn bis 20 Prozent der Reisekosten an den Veranstalter zahlen. Wenige Tage vor Reisebeginn betragen die Stornogebühren schon mindestens die Hälfte des Gesamtpreises. Wer noch am Reisetag storniert, bleibt fast auf den kompletten Kosten sitzen. 100 Prozent darf der Veranstalter allerdings nicht nehmen, weil er die Reise immer noch anderweitig vermitteln könnte. (OLG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 1999-3 U 1559/99)
Die genauen Storno-Gebühren findet man in den AGB des Reiseveranstalters, denn je nach Art des Buchungsvertrages können die Stornokosten unterschiedlich hoch sein.

Zahlung auch bei Arbeitslosigkeit
Das ganze Geld für nichts – ein Alptraum! Schließt man jedoch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ab, übernimmt diese im Schadensfall die Stornokosten. Wer weit im Voraus bucht, mit Kindern verreist oder eine besonders teure Reise machen will, sollte sich gegenüber einem möglichen Reiserücktritt absichern. Fällt dann der Urlaub flach, wird man wenigstens finanziell nicht so gebeutelt und kann die Reise theoretisch später nachholen.

Die Versicherung zahlt die Stornokosten, wenn wichtige Gründe für den Rücktritt vorliegen. Das können sein: schwere Krankheit, Unfall oder Tod eines Mitreisenden oder nahen Angehörigen, die Unverträglichkeit einer Impfung, Schwangerschaft, aber auch ein Einbruch in die heimatliche Wohnung oder ein Brand in der eigenen Firma. Allerdings müssen diese Gründe unerwartet eintreten. Wer schon zur Reisebuchung gesundheitlich angeschlagen ist, hat keine Chance auf Kostenerstattung durch die Versicherung, wenn er ein paar Wochen später krank zu Hause bleiben muss.
Selbst wenn der Versicherte plötzlich arbeitslos wird und deswegen nicht verreisen kann, zahlen die meisten Versicherungen. Andere übernehmen die Kosten auch, wenn man wegen einer Urlaubssperre im neuen Job die Reise nicht antreten kann. Hat der Versicherte allerdings nur einen Schnupfen, einen Geschäftstermin oder eine Einladung zur Geburtstagsparty des besten Freundes, sind das keine triftigen Gründe für die Versicherung, die Storno-Kosten zu übernehmen.

Der Beitrag für eine Reiserücktrittskostenversicherung orientiert sich am Preis der Reise. Wie Sie eine günstige Versicherung finden, lesen sie auf der folgenden Seite.

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