Mit der Abgeltungssteuer wird die Versteuerung von Kapitalerträgen vereinfacht. Selbst wenn der persönliche Einkommensteuersatz über 25 Prozent liegt, müssen Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent können die zuviel gezahlten Beträge im Rahmen der Günstigerprüfung vom Finanzamt zurückgefordert werden.