Mit der Abgeltungssteuer wird die Versteuerung von Kapitalerträgen vereinfacht. Selbst wenn der persönliche Einkommensteuersatz über 25 Prozent liegt, müssen Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent können die zuviel gezahlten Beträge im Rahmen der Günstigerprüfung vom Finanzamt zurückgefordert werden.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter