Welche Vorsorgeuntersuchungen stehen mir zu?

Die Krankenkassen bieten so genante Vorsorgeuntersuchung oder Früherkennungsuntersuchung, die den Versicherten ab einem bestimmten Alter zustehen. Diese Untersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit.
Frauen ab 20 Jahren steht einmal pro Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung der Genitalien zu. Ab dem 30. Jahr kommt eine Untersuchung von Haut und Brust dazu. Männern ab 45 steht einmal jährlich eine Prostata-, Genital- und Hautuntersuchung als Krebsvorsorge zu.
Männlichen und weiblichen Versicherten ab 50 zahlt die Kasse einmal pro Jahr eine Dickdarm- und Rektum-Untersuchung. Ab 55 übernimmt die Krankenkasse die Kosten für zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren oder einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre.
Frauen ab 50 können bis zum Alter von 69 Jahren alle zwei Jahre eine Mammographie der Brust als Krebsfrüherkennung in Anspruch nehmen.
Männern und Frauen ab 35 steht alle zwei Jahre ein so genannter Check-up zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes zu. Weiterhin können Erwachsene einmal jährlich zu einer Zahnvorsorgeuntersuchung gehen.

Wer regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen geht, kann von seiner Krankenkasse einen Bonus erhalten, z.B. durch Erstattung der Praxisgebühr, erhalten. Viele Kassen bieten entsprechende Bonusprogramme an.

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